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AI Act: Mitgliedstaaten stimmen für Kompromissvorschlag

Am 2. Februar 2024 haben die Ständigen Vertreter der 27 EU-Mitgliedstaaten die im Dezember 2023 erzielte politische Einigung zum geplanten Regelwerk über Künstliche Intelligenz (AI Act) einstimmig angenommen. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung im Europäischen Parlament (EP) über das weltweit erste KI-Gesetz.
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Das Abstimmungsergebnis im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) war mit Spannung erwartet worden, nachdem im Nachgang der vorläufigen Einigung zahlreiche Mitgliedstaaten ihren Unmut über den Kompromisstext geäußert hatten. Zu den größten Kritikern zählte Frankreich, das gemeinsam mit Deutschland und Italien eine weniger strikte Regelung für leistungsstarke KI-Modelle wie GPT-4 forderte, um führende europäische KI-Start-ups im internationalen Wettbewerb möglichst wenig zu belasten. Erst wenige Tage vor der Abstimmung hatte sich die Ampelkoalition darauf einigen können, für den Kompromissentwurf zu stimmen. Am Tag der Abstimmung gab auch Frankreich bekannt, mit Ja zu stimmen.

Die EU-Kommission (KOM) teilte in einer Erklärung mit, wie genau sie den AI Act umsetzen und dabei mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten will. Unter anderem werde unmittelbar nach Verabschiedung eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten eingesetzt, welche die KOM bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen soll, auch hinsichtlich des Verhältnisses zu anderen Produktsicherheitsregulierungen. Damit geht die KOM auf eine zentrale Forderung der Bundesregierung ein, Doppelbelastungen insbesondere für Unternehmen zu vermeiden. Darüber hinaus sicherte die KOM zu, KI-Innovationen zu fördern und verwies in dem Kontext auf ihr am 24. Januar 2024 veröffentlichtes KI-Innovationspaket zur Unterstützung von KMU und Start-ups.

Am 13. Februar 2024 werden die zuständigen Ausschüsse des EP über die geplante Verordnung abstimmen, bevor Ende März oder Anfang April 2024 das Plenum und eine Ratsformation der Mitgliedstaaten dem Gesetz formal zustimmen kann. Der AI Act tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Ab dann läuft eine 24-monatige Übergangsfrist. Bereits nach sechs Monaten greifen die vorgesehenen Verbote von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko. Die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) gelten nach zwölf Monaten.

Der Regulierungsvorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz, um zu gewährleisten, dass der Einsatz KI-basierter Systeme keine negativen Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger hat. Die gesetzlichen Auflagen hängen dabei vom jeweiligen Risikopotenzial ab: Inakzeptabel risikoreiche Systeme sind verboten. Dazu gehört etwa die soziale Bewertung durch Regierungen (Social Scoring) oder das massenhafte Extrahieren biometrischer Daten aus Social Media oder Videoüberwachung (Scraping). Für sogenannte Hochrisiko-Systeme, die ein bedeutendes Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, gelten strenge Auflagen. Keine Regeln sind für risikoarme KI-Systeme, wie etwa Spamfilter, vorgesehen. Die EU würde mit der Einigung zum AI Act zur ersten Region der Welt werden, die rechtsverbindliche Regeln für KI etabliert.

Der vorläufige Kompromisstext zum AI Act ist hier im englischen Original nachzulesen. (VS)

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