| Beihilfen

Aktuelle Entscheidungen der Kommission

Die Kommission hat am 22. Dezember 2020 eine deutsche Beihilfenregelung in Höhe von 300 Mio. Euro genehmigt (Beihilfenummer SA.57783), mit der innovative Projekte für einen nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr gefördert werden sollen. Mit der Regelung sollen die Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs unterstützt und der Verkehrsmix weiter zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs verbessert werden. So soll öffentliche Nahverkehr gegenüber anderen umweltschädlicheren Verkehrsträgern gefördert und damit der Übergang vom motorisierten Individualverkehr zu einem klimafreundlichen und nachhaltigen öffentlichen Nahverkehr unterstützt werden. Die Förderung der nachhaltigen Mobilität und die Einführung saubererer und kostengünstigerer öffentlicher Verkehrsmittel trägt zur Reduzierung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Ziele des europäischen Green Deal bei.

Ebenfalls am 22. Dezember 2020 hat Kommission auch die Änderung der mit 88 Mio. Euro dotierten deutschen Risikokapitalregelung „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ genehmigt. Sie dient der Bereitstellung von privatem Risikokapital für kleine, junge und innovative Unternehmen in Deutschland. Das Förderprogramm mobilisiert privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden. Die deutsche Bundesregierung hatte mehrere Änderungen an INVEST angemeldet: die Erhöhung der zulässigen Anzahl der Gesellschafter in den Beteiligungsgesellschaften von 6 auf 10, die Verlängerung der maximalen Laufzeit der Schuldverschreibungen von 15 auf 24 Monate, die Ausweitung der als „innovativ“ eingestuften Branchen und Unternehmen und die Verlängerung der Regelung um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022. Die Kommission hat die Maßnahme geprüft und stellte fest, dass die geänderte Regelung weiterhin Anreize für Investitionen in Unternehmen bieten wird, die ansonsten auf dem Markt nicht ohne Weiteres verfügbar wären.

Außerdem hat die Kommission am 4. Januar 2021 den geplanten Beitrag Deutschlands in Höhe von 1,25 Mrd. Euro zur Rekapitalisierung der TUI AG genehmigt (Beihilfenummer SA.59812). Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Die Beihilfe umfasst eine stille Beteiligung in Höhe von 420 Mio. Euro, die in Eigenkapital von TUI wandelbar ist, eine nicht wandelbare stille Beteiligung von bis zu 680 Mio. Euro und eine wandelbare Optionsanleihe mit einem Volumen von 150 Mio. Euro. Obwohl Deutschland dem Unternehmen bereits im März und August 2020 Liquiditätshilfen gewährt hatte, verschlechtert sich die finanzielle Lage der TUI-Gruppe infolge der erheblich geringeren Nachfrage nach Reisen und der Eindämmungsmaßnahmen weiterhin.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der jeweiligen Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Website der GD der Kommission zugänglich gemacht.

Beihilferegister: https://ec.europa.eu/competition/state_aid/register/

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