| Binnenmarkt

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Auszubildender und Ausbilder

Die EU-Kommission ist weiterhin unzufrieden mit den deutschen Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden. Deshalb hat sie die Bundesregierung am 30. Oktober 2020 in einer begründeten Stellungnahme aufgefordert, die europäischen Vorgaben zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikation (Richtlinie 2013/55/EU) vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Konkret hat die Kommission Bedenken, ob es für Ingenieure aus anderen Mitgliedstaaten tatsächlich in allen Bundesländern möglich ist, tätig zu werden und sich niederzulassen. Sie hat darüber hinaus festgestellt, dass Bestimmungen der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Diese beträfe Berufe im Gesundheitswesen und im Kunsthandwerk sowie Architekten. Reagiert die Bundesregierung nicht auf das zweite Mahnschreiben, droht ihr in der Sache erneut ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Kommission wirft Deutschland seit Jahren Mängel in der Umsetzung der Richtlinie vor. Diese gilt im Allgemeinen für reglementierte Berufe wie Krankenpflegepersonal, Ärzte, Apotheker oder Architekten. Ausnahmen sind Berufe, die spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, wie Rechnungsprüfer, Versicherungsvermittler, Fluglotsen, Rechtsanwälte und Handelsvertreter. Ziel der Richtlinie ist es, Fachkräften die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen in anderen EU-Staaten zu erleichtern.

https://ec.europa.eu/germany/news/20201030-vertragsverletzungsverfahren-deutschland_de

Teilen

Zurück