| Europäischer Rechnungshof

Anhörung zum Frontex-Sonderbericht

Am 22. Juni 2021 fand eine gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, des Haushaltsausschusses sowie des Budgetkontrollausschusses des Europäischen Parlaments (EP) statt. Vorgestellt wurde der Frontex-Bericht des Europäischen Rechnungshofs vom 7. Juni 2021.

Inhaltlich bezieht sich der Bericht auf die Bewertung von vier der sechs Kerntätigkeiten von Frontex. Bewertet wurde unter anderem der Beitrag von Frontex zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Ebenso wurde untersucht, wie Frontex die Mitgliedstaaten bei der Prävention, Aufdeckung und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität unterstützt. Außerdem untersuchte der Rechnungshof, inwieweit Frontex darauf vorbereitet ist, sein neues, erweitertes Mandat aus dem Jahr 2019 zu erfüllen. Bei der Anhörung zu Gast waren der Berichterstatter des Europäischen Rechnungshofes, ein Vertreter der Kommission, der Vorsitzende des Frontex-Verwaltungsrats sowie der Frontex-Exekutivdirektor.

Der Europäische Rechnungshof konstatierte zunächst, dass Frontex seit ihrer Gründung im Jahr 2004 durch Aufstockung der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der Ausweitung der operativen Tätigkeiten erheblich gewachsen sei. Dies führt aber gleichermaßen auch zur Erwartung der Mitgliedstaaten, dass Frontex seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und die Außengrenzen effektiv zu schützen habe.

In seinem Bericht musste der Rechnungshof erhebliche Mängel feststellen. So ergab sich, dass Frontex seine Aufgabe, die Außengrenzen effektiv zu schützen, nicht erfüllt. Auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Grenzsicherung gelang Frontex nicht. Mit Blick in die Zukunft sei deshalb nicht absehbar, ob das Mandat aus dem Jahr richtig erfüllt werden kann. Der Rechnungshof habe deshalb fünf Empfehlungen ausgesprochen, die sich in einer Verbesserung des Rechtsrahmens für den Informationsaustausch, in der Erneuerung und Integration eines Risikoanalysemodells, in der Implementierung einer Schwachstellenanalyse, in der Verbesserung der operativen Tätigkeit sowie der klaren Benennung der zukünftigen Herausforderungen widerspiegeln.

Die Kommission begrüßt den Bericht und sieht in den fünf Empfehlungen einen Handlungsauftrag, der auch teilweise schon erfüllt worden sei. Die Frontex-Vertreter zeigten ebenfalls ihre Zustimmung und wiesen darauf hin, dass eine Umsetzung der Empfehlungen auch in ihrem Sinne sei. Einen Mitschnitt der Anhörung finden Sie hier. (AR)

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