Damit tritt die Verordnung im Juni 2023 in Kraft und wird nach einer Übergangszeit für Unternehmen (zwölf bzw. 24 Monate für Kleinstunternehmen), die relevante Produkte im EU-Binnenmarkt anbieten, verbindlich.
Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ist zwischen 1990 und 2020 eine Fläche, die größer ist als die EU, der Entwaldung zum Opfer gefallen. Der Verbrauch in der EU ist laut FAO ein wichtiger Faktor, der rund 10 Prozent der Verluste verursacht. (MF)