Mit der jetzt zwischen den Vertragsparteien erzielten Einigung wird nach Aussage der KOM die Zahl der in diesem Jahr noch abzunehmenden Dosen verringert und Zeitraum ihrer Auslieferung um vier Jahre bis 2027 gestreckt. Für die Verringerung der Zahl der Impfstoffdosen ist eine Gebühr fällig. Die Dosen stehen allerdings weiterhin zur Verfügung, sollte die epidemiologische Situation dies erfordern. Wenn Mitgliedstaaten hiervon Gebrauch machen, wird die Stornierungsgebühr mit dem Preis für die Impfstoffdosen verrechnet. Der Preis der Impfstoffdosen bleibt für die verlängerte Vertragslaufzeit unverändert. Falls in der Zukunft besorgniserregende Virusvarianten auftreten sollten, ist nach Mitteilung der KOM vom 26. Mai 2023 der Zugang zur jeweils neuesten verfügbaren Version des Impfstoffs weiterhin gesichert.
Der ursprüngliche Vertrag aus dem Mai 2021 sah vor, dass 900 Mio. Anfangsdosen erworben werden müssen. Zusätzliche 900 Mio. Dosen konnten optional erworben werden. Von den 900 Mio. Anfangsdosen sollten 450 Mio. Dosen in den Jahren 2021 und 2022 und 450 Mio. im Jahr 2023 geliefert werden. Bereits im vergangen Jahr wurden Impfstofflieferungen zeitlich gestreckt.
Der jetzt erfolgten Anpassung des Vertrages mit BioNTech/Pfizer waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen. Die EU war durch ein Team aus Vertreterinnen und Vertretern der KOM und Sachverständigen aus mehreren Mitgliedstaaten vertreten. Die Einzelheiten der Vereinbarung sind nicht öffentlich.
Gegen die Lieferung von Impfstoffdosen im ursprünglich vereinbarten Umfang hatten sich vor allem mittel-und osteuropäische Staaten gewehrt. Allen voran hatte Polen sich bereits im vergangenen Frühjahr geweigert, weitere Dosen abzunehmen. Polen hatten in diesem Zusammenhang insbesondere geltend gemacht, dass die Mittel, die durch den Kauf der vertraglich vereinbarten Impfstoffdosen gebunden wären, dringend zur Finanzierung der Aufnahme von Flüchtlingen und Vertriebenen aus der Ukraine benötigt würden. Kurz zuvor hatte unter anderem Polen die Einrichtung eines EU-Fonds zur Deckung der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Ukraine-Geflüchteten gefordert. (MK)