Als Grundlage dieser Durchführungsverordnung hatte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) im Februar dieses Jahres einen von der Kommission beauftragten Leitfaden zum Einsatz antimikrobieller Mittel veröffentlicht. Der Leitfaden wurde von einem Expertengremium, bestehend aus Medizinern, Mikrobiologen und Tierärzten, erstellt. Anders als bei den Mitgliedstaaten stieß der Vorschlag der EMA bei den Abgeordneten des für öffentliche Gesundheit zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments, ENVI, im März dieses Jahres allerdings parteiübergreifend auf erhebliche Kritik. Während der Plenartagung des Europäischen Parlaments (EP) im Juni hatte ein entsprechender Einspruch des Parlaments hiergegen gleichwohl keine Mehrheit gefunden. Der gesundheitspolitische Sprecher der S&D-Fraktion im EP, Tiemo Wölken, zeigte sich enttäuscht: „Die Zurückweisung dieses Einspruchs gegen die EU-Kommission ist ein Lobby-Sieg und eine Niederlage für den Schutz menschlicher Gesundheit“, so der Abgeordnete.
Das Verzeichnis wird nun von der EU-Kommission förmlich beschlossen und im Laufe des Sommers veröffentlicht. Sie tritt sechs Monate nach Veröffentlichung in Kraft. (MK)