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Asylpolitik und innere Sicherheit

Die EU-Innenministerinnen und -Innenminister tagten am 14. Dezember 2020 per Videokonferenz und haben sich über die EU-Asylpolitik sowie Themen der inneren Sicherheit ausgetauscht.

Bei der Asylpolitik wurde weiterhin keine Einigung bei der Verteilung schutzsuchender Migranten auf die EU-Mitgliedstaaten erzielt und darüber hinaus deutlich, dass manche EU-Mitgliedstaaten bei einer Überlastung eine andere Form der Solidarität wünschen. Die überwiegende Anzahl der Migranten kommt in den Mittelmeerstaaten an, die dann auch für die Durchführung der Asylverfahren zuständig sind.

Die EU Kommission hatte im September 2020 einen Vorschlag zur Reform der EU-Asylpolitik vorgelegt. Er beinhaltet u.a. ein umfassendes Screening vor der Einreise und schnellere Asylverfahren und Rückführungen. Darüber hinaus ist die Übernahme von Rückkehrpatenschaften vorgesehen. Einige EU-Mitgliedstaaten wie Ungarn, Polen und Österreich lehnen die Vorschläge ab, da sie keine Quoten für die Verteilung von Geflüchteten akzeptieren wollen.

Zur Gewährleistung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts haben die Ministerinnen und Minsiter gemeinsame Ratsschlussfolgerungen verabschiedet. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der europäischen Polizeipartnerschaften weiter zu verbessern. Bis 2025 sollen unter anderem folgende politische Prioritäten erreicht werden:

  • Stärkung der EU-Agenturen Frontex und Europol;
  • Eine bessere Verknüpfung bereits vorliegender Informationen;
  • Aufbau eines aktualisierten Besitzstands im Bereich der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit.

Ferner begrüßten die Ministerinnen und Minsiter die Entschließung des Rates zur Sicherheit durch Verschlüsslung und Sicherheit trotz Verschlüsselung. In dieser Entschließung unterstützt der Rat die Entwicklung, Umsetzung und Nutzung starker Verschlüsselung als ein notwendiges Mittel zum Schutz der Grundrechte und der digitalen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie von Regierungen, Industrie und Gesellschaft. Gleichzeitig betont der Rat, dass gewährleistet werden muss, dass die zuständigen Strafverfolgungsbehörden ihre gesetzlichen Befugnisse sowohl online als auch offline ausüben können, um Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft informierte sodann noch über die Einigung zur Verordnung über terroristische Inhalte im Internet (vgl. Artikel zur Terror-Agenda). Ziel dieser Verordnung ist eine schnelle Entfernung terroristischer Inhalte im Internet und die Schaffung eines einzigen gemeinsamen Instruments für alle Mitgliedstaaten zu diesem Zweck.

Die Ministerinnen und Minister zogen sodann eine Bilanz über die Fortschritte bei der Umsetzung des Interoperabilitätsrahmens und bestätigten, dass sie den überarbeiteten Zeitplan akzeptieren. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen, weshalb alle Systeme bis 2022 einsatzbereit sein sollen.

(MF/CM)

https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2020/12/14/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Video+conference+of+home+affairs+ministers

 

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