| Klimapolitik

Ausgabe grüner Anleihen durch die Kommission gestartet

Die Kommission hat im Rahmen des NextGenerationEU-Programms am 11. Oktober 2021 mit der Emission grüner Anleihen (sogenannter grüne NGEU-Anleihen) begonnen. Zuvor hatte sie am 7. September 2021 einen von unabhängiger Seite bewerteten Rahmen angenommen, der Leitlinien zur Begebung grüner Anleihen enthält. Mit den Erlösen aus den grünen NGEU-Anleihen soll der Anteil der klimarelevanten Ausgaben an der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden. Hierfür teilen die Mitgliedstaaten der Kommission die von ihnen getätigten umweltbezogenen Ausgaben mit.
NextGenerationEU
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Nach der Annahme des Rahmens und aufgrund der geeigneten Marktbedingungen konnte inzwischen mit der Ausgabe begonnen werden. In einem Volumen von 250 Milliarden Euro, was rund 30 Prozent der Gesamtsumme entspricht, sollen grüne Anleihen zur Finanzierung des Aufbauinstruments NextGenerationEU auf den Kapitalmärkten emittiert werden. Damit wird die EU nach Aussage der Kommission zum größten Emittenten grüner Anleihen weltweit.

Die grünen NGEU-Anleihen wurden im Einklang mit den Grundsätzen für grüne Anleihen der Internationalen Kapitalmarktvereinigung ausgearbeitet. Der Rahmen wurde, wie auf dem Markt üblich, anschließend von einer zweiten Partei, Vigeo Eiris von Moody’s ESG Solutions, geprüft. Ergebnis dieser Prüfung war, dass die Anleihen mit den Grundsätzen der Internationalen Kapitalmarktvereinigung sowie mit der umfassenden Strategie der EU in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) vereinbar sind und damit einen soliden Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Somit haben Investorinnen und Investoren bei den grünen NGEU-Anleihen die Gewissheit, dass die aufgebrachten Mittel in grüne Projekte fließen und die Kommission über die Umweltauswirkungen der Projekte berichtet. Ein nachhaltiges Finanzwesen steht folglich im Mittelpunkt der Aufbaumaßnahmen der EU.

Sowohl über die Zuweisung der Mittel als auch über die Auswirkungen der Projekte ist eine Berichterstattung der Kommission vorgesehen. Grundlage ist unter anderem der Bericht der Mitgliedstaaten an die Kommission über die umweltbezogene Verwendung der Erlöse. Die Berichte selbst werden in Zusammenarbeit durch mehrere Kommissionsstellen erstellt, hierfür werden auch unabhängige Sachverständige herangezogen. Die Berichte werden unabhängig und extern überprüft. (SF)

Mehr Informationen finden Sie hier.

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