Die Förderung aus dem EU-Innovationsfonds zielt auf Großprojekte ab, die industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas entwickeln. Die Fördersumme ist dank höherer Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten auf drei Milliarden Euro verdoppelt worden. Finanziert werden mit insgesamt einer Mrd. Euro Projekte zur allgemeinen Dekarbonisierung, wie etwa innovative Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, energieintensive Industrien, Energiespeicherung oder CO2-Abscheidung sowie Produkte, die CO2-intensive Produkte ersetzen.
Zweiter Förderschwerpunkt sind Vorhaben für die innovative Elektrifizierung in Industrie sowie Wasserstoff als Ersatz für fossile Brennstoffe in der Industrie mit ebenfalls einer Milliarde Euro. Darüber hinaus sollen Projekte zur Herstellung von Komponenten und Endgeräten für Elektrolyseure, Brennstoffzellen, Speicher und Wärmepumpen auch mit 0,7 Mrd. Euro bezuschusst werden. Für mittelgroße Pilotprojekte für hochinnovative Projekte zur tiefgreifenden Dekarbonisierung stehen 0,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen steht bis zum 16. März 2023 für Projekte in EU-Mitgliedstaaten, Island und Norwegen offen. Projektanträge können über das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen gestellt werden, auf dem auch Informationen über das gesamte Verfahren verfügbar sind. Die Antragsteller werden im zweiten Quartal 2023 über die Ergebnisse der Bewertung informiert. Die Finanzhilfen und die Unterzeichnung von Projekten werden im vierten Quartal 2023 erfolgen. (UV)