Die Benennung erfolgt unter der Vorgabe, dass die AdR-Mitglieder und ihre Stellvertretungen entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.
Die Liste der deutschen Vertreterinnen und Vertreter im AdR wird durch die Europaministerkonferenz vorbereitet. Die Namen der zu benennenden deutschen Vertreter im AdR werden über die Ministerpräsidentenkonferenz an die Bundesregierung (AA) übermittelt. Diese leitet die Meldung an das Generalsekretariat des (Minister-)Rats der EU. Die endgültige Ernennung erfolgt entsprechend Artikel 305 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU durch den Ministerrat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten. Der Beschluss im Ministerrat erfolgt mit qualifizierter Mehrheit und wird im Amtsblatt der EU verkündet. Bis zum 23. August 2024 muss die Meldung an die Europaministerkonferenz erfolgen.
Der AdR wurde 1994 als Stimme der Regionen und Kommunen in der Europäischen Union eingerichtet. Das Gremium mit Sitz in Brüssel nimmt Stellung zu Gesetzesvorschlägen von Europäischer Kommission, Rat oder Europäischem Parlament und kann über Initiativen auch selbst Themen auf die Agenda setzen. Der Ausschuss hat 329 Mitglieder und ebenso viele stellvertretende Mitglieder. Deutschland ist mit 24 Mitgliedern aus den Bundesländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden im AdR vertreten. (CD)