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Ausschuss des Europäischen Parlaments stimmt Reform der Asyl- und Migrationspolitik zu

Am 14. Februar 2024 stimmte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (EP) dem sogenannten Migrationspakt zu, auf den sich das Europäische Parlament und der Rat am 20. Dezember 2023 geeinigt hatten.
Schatten von vielen Personen und eines Baums vor wehender Europaflagge.
©pixabay

Die Reform sieht vor, dass Geflüchtete, die nicht in die EU einreisen dürfen, sich einem Verfahren an den Außengrenzen stellen. Dieses beinhaltet die Aufnahme von biometrischen Daten, sowie Gesundheits- und Sicherheitskontrollen und soll bis zu sieben Tage dauern können. Die Aufnahme der Daten schließt Kinder ab einem Alter von sechs Jahren ein und bedeutet eine deutliche Ausweitung der Eurodac-Datenbank. Die neuen Regelungen sollen die Bearbeitung von Asylanträgen beschleunigen und europaweit vereinheitlichen. Geflüchtete, deren Asylanträge in diesen Grenzverfahren abgelehnt werden, sollen direkt zurückgeschickt werden und reisen nicht in die EU ein.

Außerdem beinhaltet die Reform einen Solidaritätsmechanismus, welcher die Mitgliedstaaten entweder zur Aufnahme von Geflüchteten, oder anderen Solidaritätsleistungen verpflichtet. Staaten, die in einem Krisenfall mit besonders hohen Zahlen an Geflüchteten konfrontiert sind, sollen besondere Unterstützung erhalten können.

Des Weiteren soll es ein Umsiedlungssystem geben, das Geflüchteten einen sicheren und legalen Weg in die EU ermöglicht. Staaten sollen auf freiwilliger Basis besonders vulnerable Geflüchtete aufnehmen können, die von der UNHCR ausgewählt werden.

Die Pressemitteilung des EP finden sie hier. (MH)

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