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Ausschuss zur Spähsoftware „Pegasus“ nimmt Arbeit auf

Am 19. April 2022 hat sich der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) zur Spionagesoftware „Pegasus“ zu seiner konstituierenden Sitzung getroffen. Binnen eines Jahres sollen die Abgeordneten den Einsatz von Pegasus und gleichwertiger Spähsoftware sowie mutmaßliche Verstöße gegen EU-Recht bei deren Einsatz untersuchen.
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Mit der Software „Pegasus“ der israelischen NSO Group lassen sich alle auf einem Smartphone befindlichen Daten unbemerkt und in Echtzeit überwachen, auch verschlüsselte Nachrichten und Standortangaben. Im vergangenen Jahr hatten investigative Rechercheteams und Nichtregierungsorganisationen aufgedeckt, dass die Software in Europa gegen Politikerinnen, Oppositionelle, Anwälte und Journalistinnen eingesetzt wurde, unter anderem in Polen, Ungarn und Spanien.

Die 38 Abgeordneten des Ausschusses gehen der Frage nach, in welchem Ausmaß Mitgliedstaaten beim Einsatz von Spähsoftware gegen geltendes EU- und nationales Recht verstoßen haben – von Datenschutzauflagen bis zum Wahlrecht und Fragen der Nichtdiskriminierung. Dazu kann der Ausschuss Sachverständige und Betroffene einladen. Eine Vorladung deutscher Vertreterinnen und Vertreter ist denkbar, auch das Bundeskriminalamt sowie der Bundesnachrichtendienst haben die Beschaffung der Überwachungssoftware eingeräumt; in welchem Umfang sie tatsächlich eingesetzt wurde, ist jedoch unklar.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte fordert ein Verbot von Pegasus und vergleichbarer Software, da seine Verwendung mit demokratischen Werten unvereinbar sei und das Potenzial habe, Grundrechte und -freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern zu gefährden. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses wird im März 2023 erwartet, eine Verlängerung der Frist ist möglich. (VS)

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