Ministerin Brigitte Klinkert nahm in ihrem Beitrag nochmals Bezug auf die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie, die nunmehr am 4. März 2022 beschlossen wurde. Weiter zeige die EU durch die bereits erlassenen Maßnahmen ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine, so Klinkert. Die Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, werden in der EU Schutz finden. So gelten durch die Massenzustrom-Richtlinie einheitliche Regeln in allen
Mitgliedstaaten.
Zur Umsetzung der humanitären Hilfe innerhalb der Ukraine haben sich bislang 26 Mitgliedstaaten im europäischen Zivilschutzmechanismus engagiert. Sie haben Medikamente und Kleidung zur Verfügung gestellt. Ein Verteilzentrum wurde in Polen eingerichtet. Weitere solcher Einrichtungen sollen in Rumänien und der Slowakei aufgebaut werden. Die EU hat Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zur finanziellen Unterstützung der Ukraine angekündigt.
Innen-Kommissarin Ylva Johansson verdeutlichte die Situation der Frauen in der Ukraine, die Kinder in der U-Bahn gebären, versuchten, ihre Familie in Sicherheit zu bringen oder zur Verteidigung der Ukraine zur Waffe griffen. Die EU und vor allem die Menschen in den angrenzenden Mitgliedstaaten zeigten große Anstrengungen, den Menschen in der Ukraine zu helfen. Die KOM will alsbald Leitlinien zur Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie veröffentlichen. Etwas mehr als zwei Millionen Schutzsuchende seien bereits in der EU angekommen (Stand 10.03.2022: über 2.2 Mio. Menschen).
Den Mitgliedstaaten werden zur Unterstützung in dieser Situation finanzielle Mittel in Höhe von
420 Mio. EUR zur Nutzung für die Integration der Menschen zur Verfügung gestellt. Auch sollen aus weiteren EU-Fonds Gelder bereitgestellt werden. (AR)