Die Kommission hat am 10. Dezember 2020 eine Verordnung COM(2020) 798/3 (Anhang) vorgeschlagen, mit der über Produktanforderungen sichergestellt werden soll, dass in der EU in den Verkehr gebrachte Batterien aus verantwortungsvoll beschafften Materialien bestehen, schadstoffarm sind sowie einen Mindestrecyclinganteil und einen geringen CO2-Fußabdruck aufweisen. Die Verordnung soll die bisherige Batterien-Richtlinie (2006/66/EG) ersetzen.
Um den Recyclinganteil sicherzustellen, sollen bei Haushaltsbatterien 65 Prozent (statt bisher 45 Prozent) bis 2025 bzw. 70 Prozent bis 2030 der Gerätebatterien gesammelt werden. Andere Batterien müssen ausnahmslos gesammelt werden, um die Rohstoffe (z.Bsp. Kobalt, Lithium, Nickel und Blei) wiederzuverwerten. Batterien aus Elektrofahrzeugen sollen zu stationären Energiespeichern umgenutzt werden. Ein digitaler Batteriepass soll die Rückverfolgbarkeit sicherstellen.
Bereits 2018 hatte die Kommission eine Europäische Batterieallianz gegründet. Die Verordnung soll nun Rechtssicherheit für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Batterieindustrie herstellen. Durch den Ausbau der Elektromobilität und als Zwischenspeicher für Strom aus Erneuerbaren Energien geht die Kommission davon aus, dass die Nachfrage nach Batterien bis 2030 um das 14fache zunimmt. Daher ist es notwendig, die Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Bislang sind die Anreize für nachhaltige Batterien zu gering. Durch mehr Transparenz bei der Rohstoffbeschaffung und Sorgfaltspflichten sollen einerseits Anreize für eine nachhaltige Batterieherstellung weltweit gesetzt werden als auch die Entwicklung einer europäischen Batterieindustrie gefördert werden, damit die EU unabhängiger von Importen wird. Zudem soll die Unabhängigkeit von Importen befördert werden.
Der Vorschlag ist Teil des europäischen Green Deal für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft und steht im engen Zusammenhang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität. Der Umweltverband EEB hatte sich im Vorfeld intensiv für Produktanforderung für eine soziale und umweltverträgliche Rohstoffbeschaffung und Wiederverwendung der Materialien eingesetzt. Die Batterieverordnung soll auch bei der Überarbeitung der Produktanforderungen in anderen Bereichen Vorbild sein.(TS)
Pressemitteilung der Kommission