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Beihilfen für bestimmte Regionalflughäfen drei weitere Jahre möglich

Die Europäische Kommission (KOM) hat die Möglichkeit staatlicher Unterstützung für bestimmte Regionalflughäfen in Europa aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise am 7. Juli 2023 um drei weitere Jahre bis April 2027 verlängert. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen für einen kostendeckenden Betrieb erforderlich sind.
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Die KOM will mit der Verlängerung der Leitlinien, dass Regionalflughäfen mit weniger als drei Millionen Passagieren im Jahr unterstützt werden, damit diese kostendeckend arbeiten können. Aufgrund der beiden Krisen hatten die Regionalflughäfen mit geringeren Einnahmen und höheren Kosten zu kämpfen. Dies habe dazu geführt, dass Schließungen drohen. Darunter wiederum würde das Reisen in der EU leiden, befürchtet die KOM. Ursprünglich hätten die 2014 in Kraft getretenen Beihilfe-Regeln nur bis April 2024 gelten sollen. Gemäß den Leitlinien können die Mitgliedstaaten ferner Flughäfen mit bis zu 700.000 Passagieren pro Jahr, für die der kostendeckende Betrieb besonders schwierig zu erreichen ist, Beihilfen gewähren. Diese ursprünglich auf fünf Jahre angelegte Möglichkeit war bereits 2018 verlängert worden und wäre nun ebenfalls im April 2024 ausgelaufen.

Die Kommission hat von Mai bis Juni 2023 eine öffentliche Konsultation zur Fortsetzung der Beihilferegelung durchgeführt. Die meisten Rückmeldungen haben eine Verlängerung unterstützt. Sie sei erforderlich, da die COVID-19-Pandemie den kostendeckenden Betrieb von Regionalflughäfen erschwert habe. (UV)

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