Die Vereinbarung wurde zwischen Organen und Einrichtungen der EU geschlossen: Dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, dem Gerichtshof, der Europäischen Zentralbank, dem Rechnungshof und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Der AdR verabschiedete in seiner Plenarsitzung am 17. April die neue Vereinbarung des EU-Ethikgremiums zur Stärkung von Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im europäischen Entscheidungsprozess.
Das Gremium soll gemeinsame Mindeststandards für ethisches Verhalten entwickeln, aktualisieren und interpretieren und Berichte darüber veröffentlichen, wie diese Standards in den internen Regeln jeder unterzeichnenden Institution berücksichtigt wurden. Im Gremium wird je ein hochrangiges Mitglied von den Beteiligten vertreten sein. Die Position des Vorsitzenden des Gremiums wechselt jedes Jahr zwischen den Institutionen. Fünf unabhängige Experten werden die Arbeit des Gremiums unterstützen. Sie können von einer Vertragspartei zu Interessenerklärungen oder anderen standardisierten schriftlichen Erklärungen herangezogen werden. (CD)