| Terrorismusbekämpfung

Bekämpfung terroristischer Inhalte auf Online-Plattformen

Symbolbild

Der Rat hat am 16. März 2021 eine Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte angenommen. Adressaten dieses Rechtsakts sind Unternehmen, die Hosting-Dienste innerhalb der EU anbieten, unabhängig davon, ob sie innerhalb des Gemeinschaftsgebietes niedergelassen sind oder nicht.

Der portugiesische Innenminister sieht den Erlass als wichtigen Schritt an, da Radikalisierung und Aufstachelung zu Gewalt in sozialen Netzwerken wichtige Treiber terroristischer Angriffe seien.

Inhaltlich können die Mitgliedstaaten Entfernungs- oder Sperrungsanordnungen erlassen, die von den Diensteanbietern umzusetzen sind und einer Verbreitung terroristischer Inhalte im Netz entgegenwirken. Gleichsam müssen die Unternehmen Maßnahmen zum Schutz ihrer Dienste vor solchen Inhalten ergreifen.

Nach Annahme durch den Rat bedarf es noch der Zustimmung durch das Europäische Parlament. (AR)

Nähere Informationen finden Sie hier.

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