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Beratungen zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments

Im Europäischen Parlament (EP) befassen sich insgesamt drei Ausschüsse mit dem von der Europäischen Kommission (KOM) veröffentlichten Vorschlag eines Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (European Media Freedom Act; EMFA). Nun erfolgte die Bestimmung des federführenden Ausschusses und es wurden Sachverständigenanhörungen durchgeführt.
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Am 16. September 2022 veröffentlichte die KOM ihren Verordnungsvorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz. Der Vorschlag hat zum Ziel, die Unabhängigkeit der Medien in der EU zu gewährleisten und vor staatlichen Einflüssen zu schützen. Er beinhaltet unter anderem die Errichtung eines neuen unabhängigen Europäischen Gremiums für Mediendienste („Board“), das sich aus den Medienregulierungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Mit dem EMFA befasst sind der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT), der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) sowie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Die Federführung für die Beratung des EMFA kommt dem CULT-Ausschuss zu. IMCO- und LIBE-Ausschuss geben Stellungnahmen ab, wobei dem LIBE-Ausschuss die ausschließliche Kompetenz zu Fragen des Art. 4 Abs. 2 und Art. 20 Abs. 3 des Entwurfs des EMFA zukommt. Dabei behandelt Art. 4 Abs. 2 die Wahrung der redaktionellen Freiheit der Mediendiensteanbieter durch die Mitgliedstaaten, etwa durch das Verbot des Einsatzes von Spähsoftware. Art. 20 Abs. 3 des EMFA-Entwurfs bezieht sich auf das Recht der Mediendiensteanbieter, bei einer Beschwerdestelle Beschwerde gegen bestimmte Maßnahmen einzulegen.

Unabhängig hiervor haben sowohl der CULT- als auch der LIBE-Ausschuss bereits Sachverständigenanhörungen zum EMFA durchgeführt. Dabei ergab sich zusammenfassend ein heterogenes Meinungsbild zum EMFA.

In der Anhörung des LIBE-Ausschusses am 31. Januar 2023 äußerten sich die Expertinnen und Experten überwiegend positiv zum Vorschlag der KOM. So sei beispielsweise aus Sicht von Frau Renate Schröder, Direktorin der Europäischen Journalisten-Föderation, ein einheitlicher Rechtsrahmen, wie er mit dem Vorschlag für den EMFA gemacht wird, dringend notwendig. Herr Laurens Hueting vom Europäischen Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, begrüßte den Entwurf des EMFA und betonte, dass eine Regelung so schnell wie möglich getroffen werden sollte.

In der Anhörung des CULT-Ausschusses am 06. Februar 2023 äußerte sich Herr Prof. Dr. Matthias Cornils, Universitätsprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Direktor des Mainzer Medieninstituts, kritisch zum Verordnungsentwurf und stützte sich hierbei auf Zweifel an der Rechtssetzungskompetenz der EU auf dem Gebiet der Medienregulierung. Andere Sachverständige wie Frau Prof. Elda Brogi, Professorin am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, begrüßten hingegen den von der KOM vorgelegten Entwurf und betonten die Notwendigkeit einer schnell wirksamen europäischen Regelung für einen pluralistischen Medienmarkt. Aus der Perspektive der Praxis hob Herr Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Nachbesserungsbedarfe insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit des neuen Europäischen Gremiums für Mediendienste („Board“) hervor.

In einem nächsten Schritt plant der CULT-Ausschuss, am 27. bis 28. Februar 2023 ein Treffen mit Interessensvertreterinnen und Interessenvertretern abzuhalten. (CS/HR)

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