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Bericht zur Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung

Der von der Europäischen Kommission am 22. Juli 2022 veröffentlichte Bericht über die Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung konstatiert eine zufriedenstellende Umsetzung. Bei aufgedeckten Mängeln sind Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden, so auch in Deutschland für die mangelnde Umsetzung bei der Bundespolizei.
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Der Kommissionsbericht zur Anwendung der Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften in den Mitgliedstaaten grundsätzlich zufriedenstellend umgesetzt wurden. Dennoch wurden an einigen Stellen Lücken in der Umsetzung der Richtlinie festgestellt, beispielsweise fehlende Ressourcen für einige Datenschutzbehörden. Dies hatte zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren geführt, darunter auch eines gegen Deutschland im April 2022, da noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie im Hinblick auf die Bundespolizei mitgeteilt wurden.

Weiterhin enthält der Bericht eine Liste von Maßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Datenschutzaufsichtsbehörden ausgearbeitet wurden, um die Möglichkeiten der Richtlinie in vollem Umfang zu nutzen. Diese beinhalten die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie, die Ausstattung der nationalen Datenschutzbehörden mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen und die Verteilung von Leitlinien zur Auslegung der Richtlinie durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

Als Erfolge können bisher ein erhöhtes Bewusstsein für Datenschutz bei den zuständigen Behörden beobachtet werden sowie eine erhöhte Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern, die ihre diesbezüglichen Rechte einfordern und Beschwerden bei den Datenschutzaufsichtsbehörden einreichen.

Die Datenschutzrichtlinie für die Strafverfolgung war am 5. Mai 2016 im Rahmen des Datenschutz-Reformpakets in Kraft getreten. Sie hat den Zweck, personenbezogenen Daten bei der polizeilichen und justiziellen Tätigkeit in Strafsachen zu schützen, den Datenaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und die öffentliche Sicherheit zu stärken. (UV/DWC)

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