Der Bericht beschreibt die auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen, mit denen die Märkte offengehalten werden sollen und sichergestellt werden soll, dass die Handelspartner der EU ihren Verpflichtungen nachkommen. Dabei deckt der Bericht die folgenden vier Schwerpunktbereiche ab: Nutzung der Möglichkeiten, die sich aus den EU-Handelsabkommen ergeben; Unterstützung der Übernahme von Handelsabkommen durch kleine Unternehmen; Handelshemmnisse und die Durchsetzung von Handelsverpflichtungen durch Streitbeilegung.
Konkret nennt der Bericht beispielsweise, dass 33 Handelshemmnisse in 22 Partnerländern beseitigt worden seien. Es ist eine Online-Plattform für KMU gestartet worden, um diese bei den Exporten zu unterstützen. Die Unternehmen hatten großes Interesse an den praktischen Informationen darüber, wie Handel über die Grenzen der EU hinweg abgewickelt werden kann. Die Plattform war von mehr als 1,5 Millionen Besuchern genutzt worden. Die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden, die im November 2020 eingerichtet wurde, hat es Betroffenen leichter gemacht, Handelsschranken oder Verstöße der Partnerländer gegen Verpflichtungen in den Bereichen Handel und nachhaltige Entwicklung gegenüber der Kommission zu melden. Dies hat bereits zu 29 förmlichen Beschwerden geführt, die die Kommission derzeit prüft.
Darüber hinaus hat die Kommission bei mehreren Streitbeilegungsverfahren, auch im Bereich der Arbeitnehmerrechte, entweder bei der WTO oder im Rahmen von Handelsabkommen der EU, Fortschritte erzielt. Zu den betroffenen Handelspartnern und -sektoren gehören die Türkei und pharmazeutische Erzeugnisse, Indonesien und Rohstoffe sowie die Ukraine und Holz. Im Januar 2021 hat sich die Kommission in ihrem ersten bilateralen Streit über arbeitsrechtliche Fragen im Handelsabkommen zwischen der EU und Südkorea durchgesetzt, was Südkorea dazu veranlasste, wichtige IAO-Übereinkommen zum Schutz der Arbeitnehmerrechte zu ratifizieren und umzusetzen. (UV)