Ziel der betreffenden Richtlinie ist es, die Mobilität und den Einsatz qualifizierter Pflegekräfte innerhalb der EU zu erleichtern, insbesondere in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Eine im März 2024 in Kraft getretene Änderungsrichtlinie erleichtert zusätzlich die Anerkennung rumänischer Diplome, die vor dem EU-Beitritt Rumäniens in einem speziellen Aufstiegsfortbildungsprogramm erworben wurden.
Die betroffenen Mitgliedstaaten hatten bis zum 4. März 2025 Zeit, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen und der KOM zu melden. Die KOM betont, dass die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ein Grundpfeiler des EU-Binnenmarkts ist. Gerade im Pflegebereich sei es essenziell, Hürden für qualifiziertes Personal abzubauen. In Deutschland ist die Umsetzung auf Bundesebene im Pflegeberufegesetz erforderlich.
Die KOM fordert nun binnen zwei Monaten eine vollständige Nachmeldung aller nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Andernfalls kann sie beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die säumigen Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)