| Arbeit und Soziales

Berufsanerkennung: EU-Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 22. Mai 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und weitere 13 EU-Mitgliedstaaten eingeleitet, da zentrale Änderungen der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurden. Im Zentrum stehen dabei die Vorschriften zur Anerkennung der Berufsqualifikationen von in Rumänien ausgebildeten Krankenschwestern und Krankenpflegern.
©Pixabay

Ziel der betreffenden Richtlinie ist es, die Mobilität und den Einsatz qualifizierter Pflegekräfte innerhalb der EU zu erleichtern, insbesondere in Zeiten des wachsenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Eine im März 2024 in Kraft getretene Änderungsrichtlinie erleichtert zusätzlich die Anerkennung rumänischer Diplome, die vor dem EU-Beitritt Rumäniens in einem speziellen Aufstiegsfortbildungsprogramm erworben wurden.

Die betroffenen Mitgliedstaaten hatten bis zum 4. März 2025 Zeit, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen und der KOM zu melden. Die KOM betont, dass die Anerkennung beruflicher Qualifikationen ein Grundpfeiler des EU-Binnenmarkts ist. Gerade im Pflegebereich sei es essenziell, Hürden für qualifiziertes Personal abzubauen. In Deutschland ist die Umsetzung auf Bundesebene im Pflegeberufegesetz erforderlich. 

Die KOM fordert nun binnen zwei Monaten eine vollständige Nachmeldung aller nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Andernfalls kann sie beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die säumigen Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)

Teilen

Zurück