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Beschluss des Europäischen Parlaments Bodenüberwachungsrichtlinie

Das Europäische Parlament (EP) hat am 23. Oktober 2025 die Richtlinie zur Bodenüberwachung verabschiedet. Zuvor wurde das Vorhaben auch seitens des Rats bestätigt. Die nationale Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre.
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Mit ihrem Inkrafttreten entsteht erstmals ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zum Schutz, zur Überwachung und zur Wiederherstellung gesunder Böden in der Europäischen Union.

Oberstes Ziel der Richtlinie ist es, dass bis 2050 alle Böden in der EU in einem gesunden Zustand sind und dieser Zustand dauerhaft erhalten wird. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, den physischen, chemischen und biologischen Zustand ihrer Böden nach einer gemeinsamen EU-Methodik regelmäßig zu erfassen, zu bewerten und zu berichten. Damit soll die Grundlage für eine strategisch abgestimmte Bodenschutzpolitik auf europäischer Ebene geschaffen werden.

Laut dem am 29. September 2025 veröffentlichten Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA) zum „Zustand der Umwelt“ gelten derzeit über 60 Prozent der Böden in der EU als ungesund. Die Überbeanspruchung der Böden stellt eine zentrale Bedrohung für Wohlstand, Gesundheit und Sicherheit in Europa dar. Ursächlich hierfür sind insbesondere nicht nachhaltige Landnutzung, Kontamination, Versiegelung sowie Folgen des Klimawandels. Mit der neuen Richtlinie wird eine derzeit bestehende Lücke im bisherigen Europäischen Umweltrechtsrahmen geschlossen, da im Gegensatz zu Wasser, Luft und zur Meeresumwelt bislang kein spezifisches Rechtsinstrument für Bodenschutz existierte.

Die Umsetzung in den Mitgliedstaaten erfordert sowohl rechtliche Anpassungen als auch technische und organisatorische Maßnahmen, eröffnet jedoch dadurch die Chance, die nationale Bodenschutzpolitik stärker datenbasiert und strategisch auszurichten. (JS)

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