| Kreislaufwirtschaft

Beschluss des Europäischen Parlaments zur Reduzierung von Textil- und Lebensmittelabfällen

Das Europäische Parlament (EP) hat am 9. September 2025 in zweiter Lesung die „Abfallrahmenrichtlinie: Textil- und Lebensmittelabfälle“ verabschiedet. Darin wer-den verbindliche Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen bis zum Jahr 2030 festgeschrieben. Ziel ist es, den Ressourcenverbrauch und die Umweltbelastung durch Abfälle signifikant zu reduzieren.
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Für Lebensmittelabfälle wurden verbindliche Reduktionsziele festgelegt: Bis zum 31. Dezember 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Abfallmengen im Bereich der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung um mindestens zehn Prozent senken. Darüber hinaus ist eine Reduzierung um 30 Prozent pro Kopf im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Haushalten gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2023 zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu fördern, um die Spende von genießbaren, unverkäuflichen Lebensmitteln zum menschlichen Verzehr zu erleichtern und so Lebensmittelverluste zu minimieren.

In Bezug auf Textilabfälle ist erstmals eine erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) vorgesehen. Hersteller, die Textilprodukte in der EU in Verkehr bringen, müssen künftig die Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer Alttextilien übernehmen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig vom Firmensitz oder Verkaufskanal, einschließlich Online-Handel sowie Herstellern außerhalb der EU. Die Mitgliedstaaten müssen binnen 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie funktionsfähige EPR-Systeme etablieren. Für Kleinstunternehmen gilt eine einjährige verlängerte Frist zur Umsetzung.

Die Regelungen umfassen ein breites Spektrum an Textilprodukten, darunter Bekleidung, Schuhe, Accessoires, Decken, Bett-, Küchenwäsche und Vorhänge. Auf Initiative des Parlaments können die Mitgliedstaaten zudem EPR-Systeme auf Matratzen ausweiten. 

Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Beschluss geht zurück auf einen Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallvorschriften im Juli 2023, die einen Fokus auf Lebensmittel- und Textilabfälle aufwies. Hintergrund des jetzigen Beschlusses ist die jährlich in der EU anfallende Abfallmenge von rund 60 Mio. Tonnen Lebensmittelabfällen (132 kg pro Kopf) und 12,6 Mio. Tonnen Textilabfällen. Allein Bekleidung und Schuhe verursachen etwa 5,2 Mio. Tonnen Abfall. Aktuell werden schätzungsweise weniger als ein Prozent der Textilien zu neuen Produkten recycelt, was die Notwendigkeit solcher verbindlichen Vorgaben unterstreicht. (HB)

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