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Beschwerdesystem für Verstöße gegen Handelsabkommen

Seit dem 16. November 2020 können Unternehmen, Mitgliedstaaten und Bürgerinnen und Bürger Marktzugangshindernisse ebenso wie Verstöße gegen Arbeits- und Umweltstandards im Rahmen von EU-Handelsabkommen auf einem zentralen Internetportal melden. Die Kommission möchte damit der Durchsetzung der Vorschriften auch im Bereich nachhaltige Entwicklung höchste Priorität einräumen und die Umsetzung von Handelsabkommen besser kontrollieren.

Mit der neuen Maßnahme werden Beschwerden im Zusammenhang mit Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie Marktzugangsbeschränkungen. Interessengruppen werden in die Lage versetzt, in der EU-Handelspolitik eine klare Funktion zu übernehmen, indem sie sicherstellen, dass in Handelsfragen sowohl die Forderung nach gleichen Handelschancen für alle Marktteilnehmer als auch die Anhebung von Arbeits- und Umweltstandards erfüllt werden.

Die notwendigen Beschwerdeformulare - eines für Marktzugangsschranken und eines für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung - sind für in der EU ansässige Interessengruppen online auf dem Portal „Access2Markets" zugänglich. Beschwerden werden über ein zentralisiertes System an die Generaldirektion Handel weitergeleitet. Die Kommissionsdienststellen werden jede Beschwerde prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. (UV)

Internetportal Acces2Markets. https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content/

Beschwerdeformulare: https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/contact-form

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