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Bildung-, Kultur- und Medienministerrat der EU berät

Am 13./14. Mai 2024 fand der Rat „Bildung, Jugend, Kultur und Sport, einschließlich audiovisuelle Medien“ statt.
Foyer des Ratsgebäudes mit den Flaggen der Mitgliedstaaten der EU.
@KOM

Im Rahmen des Medienteils der Sitzung wurden die Ratsschlussfolgerungen „zur Unterstützung von Influencern als Urheber von Online-Inhalte-Erstellern“ angenommen. Die Ratsschlussfolgerungen verfolgen das Ziel, die Herausforderungen und Chancen zu adressieren sowie konkrete Maßnahmen aufzuzeigen.

Im Kulturteil der Sitzung fand ein Austausch zum Thema „Vorbereitung der Kultur- und Kreativwirtschaft auf das Zeitalter der künstlichen Intelligenz“ statt. Dabei wurde auf die großen Chancen der künstlichen Intelligenz (KI) hingewiesen. Hier waren sich die Mitgliedstaaten darüber einig, dass sich die KI kontinuierlich weiterentwickeln werde, weswegen eine regelmäßige weitere Befassung und kontinuierliche Anpassung an neue Herausforderungen und Chancen erforderlich sei.

Darüber hinaus waren im Zusammenhang mit KI und Kultur vor allem das Transparenzgebot sowie Autorenrechte und ethische Aspekte zentrale Themen des Treffens der Ministerinnen und Minister. Die KI-Verordnung, die kürzlich von der EU beschlossen wurde, böte hierfür die nötige Grundlage, jedoch seien weitere Schritte und eine branchenübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Industrie bzw. Tech-Start-Ups und den Kulturschaffenden nötig.

Staatsministerin Claudia Roth hob hervor, dass der Mensch immer im Mittelpunkt stehen müsse und die Urheberrechte von zentraler Bedeutung seien. Eine ungefragte und unbezahlte Nutzung der Inhalte sei inakzeptabel. Mit der KI-Verordnung sei diesbezüglich ein wichtiger erster Schritt getan.

Im Jugendteil fand eine Aussprache zu den Ergebnissen der EU-Jugendkonferenz vom 02.-05. März 2024 in Gent statt. Die belgische Ratspräsidentschaft verwies dabei auf den dualen Ansatz der EU-Jugendstrategie: Einerseits ginge es darum, den Prozess der Überwachung und Rückmeldung im Zusammenhang mit den Ergebnissen des EU-Jugenddialogs auf allen politischen Ebenen zu verbessern, um den Bedürfnissen und Erwartungen junger Menschen in Bezug auf den EU-Jugenddialog besser gerecht zu werden. Andererseits bat sie die Mitgliedstaaten darum, die möglichen Umsetzungsmaßnahmen zu skizzieren, die aus ihrer Sicht geeignet seien, inklusive Gesellschaften für junge Menschen zu fördern.

Die EU-Kommission betonte, der EU-Jugenddialog sei ein wichtiges Tool, das auch zukünftig gestärkt werden müsse.

Deutschland wies auf die Bedeutung der politischen Wirkung der Ergebnisse des EU-Jugenddialogs hin. Es sei aber unerlässlich, dass diese Ergebnisse die jungen Menschen auch erreichten.

In der Formation Bildung nahm der Rat die Empfehlung „‚Europa in Bewegung‘ – Lernmobilität für alle“ an. Die dort zusammengefassten Maßnahmen und die vereinbarten Ziele sollen dazu beitragen, dass mehr Menschen die Möglichkeiten für Studien- oder Lernaufenthalte im Ausland nutzen. So wollen die Mitgliedstaaten die Bemühungen um eine Verwirklichung der Mobilität verstärken und darauf hinwirken, dass bis 2030 EU-weit das Ziel erreicht wird, mindestens zwölf Prozent der Lernenden in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und mindestens 23 Prozent der Absolventinnen und Absolventen in der Hochschulbildung Lernerfahrung im Ausland zu vermitteln. Die EU-Staaten wollen zudem darauf hinwirken, dass bis 2027 EU-weit mindestens 20 Prozent der Teilnehmenden an einer Lernmobilität Menschen mit geringeren Chancen sind. In diesem Zusammenhang wurde die Europäische Kommission ersucht, bis 2026 einen Vorschlag für eine Datenerhebungsmethode vorzulegen, um den Anteil von Menschen mit geringeren Chancen zu messen, die von Lernmobilität im Ausland in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport profitieren. Auf Grundlage einer solchen Methode könnte der Rat sich dann auf ein konkretes Ziel verständigen, das bis 2030 erreicht werden soll. Die Kommission wird zudem dazu aufgefordert, bis 2026 einen Vorschlag für eine aktualisierte Methode zur Messung des Anteils der Hochschulabsolventen mit Lernmobilitätserfahrung im Ausland vorzulegen. 

Im Rahmen einer Orientierungsaussprache diskutierten die EU-Bildungsministerinnen und -minister auch über die Rolle der künstlichen Intelligenz (KI) in der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Aussprache konzentrierte sich auf drei Bereiche – die Frage, wie die nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung am besten auf die Herausforderungen der KI vorbereitet werden und gleichzeitig die Chancen der KI optimal nutzen können, das Ausmaß, in dem sich KI bereits auf ihre nationalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung auswirkt sowie Maßnahmen, die auf europäischer Ebene in Absprache mit den Mitgliedstaaten ergriffen werden könnten, um KI in der allgemeinen und beruflichen Bildung bestmöglich zu nutzen. Die Ministerinnen und Minister betonten hierbei die Notwendigkeit, die Vorteile einer KI, die eine stärker personalisierte Lernerfahrung bieten könnte, zu nutzen und die digitalen Kompetenzen der Lernenden zu entwickeln sowie die Rolle und die Kompetenzen von Lehrkräften zu stärken. Mit Hinweis auf die Risiken, forderte der Rat die Kommission auf, ein gemeinsames, EU-weites Konzept für den Einsatz von KI in der allgemeinen und beruflichen Bildung vorzulegen.

Der Rat billigte zudem Ratsschlussfolgerungen zum Thema evidenzgestützte Politik und Praxis in der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Unter „Sonstiges“ berichtet die EU-Kommission zum geplanten „Europäischen Hochschulabschluss“ und zum Thema „Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit durch Bildung“. Der anstehende ungarische Ratsvorsitz informierte zudem über sein Arbeitsprogramm für das zweite Halbjahr 2024. (MF/CK/YA/MK)

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