Die Kommission hat am 7. Januar 2021 eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel „Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachungspraktiken“ zur offiziellen Registrierung zugelassen. Die Organisatoren der EBI fordern von der Kommission, einen Rechtsakt vorzuschlagen, der die wahllose und willkürliche Verwendung biometrischer Daten dauerhaft beendet. Auf diese Weise sollen eine Massenüberwachung bzw. unzulässige Eingriffe in die Grundrechte verhindert werden.
Die Initiative erfüllt nach der Rechtsauffassung der Kommission die erforderlichen Voraussetzungen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme erstens nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, zweitens nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und drittens nicht gegen die Werte der Union verstößt.
Eine inhaltliche Prüfung der EBI ist zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kommission noch nicht erfolgt. Vorausgesetzt, die Initiative erhält innerhalb eines Jahres eine Mio. Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten, kann die Kommission innerhalb von sechs Monaten entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht (UV).
Presseerklärung der Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_22
EBI „Zivilgesellschaftliche Initiative für ein Verbot biometrischer Massenüberwachungspraktiken“:
https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000001_en