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Boris Johnson: „Rather be dead in a ditch….“

Am 5. September 2019 sagte der britische Premierminister, dass er lieber tot in einem Graben liegen wolle („be dead in a ditch“) als die EU um eine Fristverlängerung für den Brexit zu bitten. Die aktuellen rasanten Entwicklungen in Sachen Brexit lassen nicht erkennen, welche der beiden Optionen letztlich die wahrscheinlichere ist.

Der Versuch Johnsons durch die Beurlaubung des Unterhauses einen harten Brexit quasi einfach geschehen zu lassen, führte sowohl in seinem eigenen Lager als auch bei der Opposition zu heftigen Protesten.

Der Premierminister verlor durch den Fraktionswechsel eines konservativen Abgeordneten zu den Liberaldemokraten am 3. September die Mehrheit im Unterhaus. Zudem stimmte das Parlament am selben Tag gegen den Willen der Regierung für ein Gesetzgebungsverfahren, das das Ziel hat, einen Brexit ohne Abkommen am 31. Oktober 2019 zu verhindern. Johnson wäre demnach verpflichtet eine Verlängerung des Austrittsdatums zu beantragen, sofern bis zum 19. Oktober kein Austrittsabkommen unterzeichnet wurde.

Der Rauswurf von 21 Abgeordneten aus seiner Fraktion, die sich seinem harten Brexit-Kurs entgegengestellt haben hat ihm massiv geschadet und durch seine radikale und höchst unkonventionelle Vorgehensweise hat er sich selbst geschwächt. Nachdem der Premierminister am 4. September 2019 mit seinem Antrag auf Neuwahlen gescheitert ist, könnte Parlamentspräsident Bercow einen erneuten Antrag verhindern, da derselbe Antrag nicht zweimal innerhalb einer Sitzungsphase gestellt werden darf.

Aufgrund der aktuellen Verhältnisse ist Boris Johnson damit relativ handlungsunfähig.

Die offiziellen Reaktionen der EU sind diplomatisch zurückhaltend. Eine Fristverlängerung seitens der EU scheint, bei einem entsprechenden Antrag, wahrscheinlich. Dies hatte auch die künftige Kommissionspräsidentin von der Leyen angedeutet. (KL/jbs/ChS)

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