Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hat am 21 April 2021 den Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes, das zur Finanzierung des EU-Wiederaufbaufonds zwingend notwendig ist, abgelehnt. Damit kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das bereits von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz unterschreiben. Das BVerG hält den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für offensichtlich unbegründet, eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß lasse sich aber nicht feststellen. Bei Abwägung der Folgen seien die Auswirkungen, die sich ergeben, wenn die einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, weniger gravierend als die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Verfassungsbeschwerde sich später jedoch als unbegründet herausstellen sollte.
Der Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März 2021 mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat folgte einen Tag später. Am selben Tag richtete eine Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Bernd Lucke einen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde beim BVerG ein. Daraufhin untersagte der Zweite Senat dem Bundespräsidenten, den Vertrag bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Mit dem Beschluss des BVerG steht die endgültige Entscheidung über die eigentliche Verfassungsklage aber noch aus. Wann das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheiden will, ist nicht bekannt. (UV)