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Corona-Beihilfen in der EU

Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die Europäische Kommission
345 Entscheidungen zu insgesamt 411 nationalen Maßnahmen aller Mitgliedstaaten zu neuen Beihilfen getroffen. Insgesamt wurden knapp drei Billionen Euro als Beihilfen gewährt. 52 Prozent davon entfallen auf Deutschland, 15 Prozent auf Italien und
14 Prozent auf Frankreich.

Insgesamt gibt es große Unterschiede bei den Beihilfen. Frankreich beispielsweise gewährt fast nur Garantien, Deutschland vorrangig Zuschüsse. Die Niederlande und Luxemburg leisten einen Fixkostenausgleich, Österreich gewährt einen Umsatzverlustausgleich. Insbesondere in den Niederlanden und in Belgien sind die Hilfen auf mehrere Programme – in den Niederlanden je nach Empfängergruppe, in Belgien regional unterschiedlich – aufgeteilt.

Die Kommission hält die in Deutschland praktizierte Unterstützung durch Zuschüsse für wettbewerbsverzerrend, da sie abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Lage des jeweiligen Mitgliedstaats sind und die Ungleichheiten zwischen den Mitgliedstaaten noch verstärken. So fällt es Deutschland ungleich leichter als beispielsweise Portugal oder Griechenland, Zuschüsse zu gewähren.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass der bis Juni 2021 „Befristete[r] Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ nochmals verlängert wird, allerdings mit Anpassungen. Er dient als Grundlage für alle in der EU gewährten Beihilfen und wurde seit seiner Verabschiedung im März 2020 bereits viermal geändert. Er erlaubt Beihilfen für Unternehmen in verschiedenen Formen und für verschiedene Ziele. Die Beihilfen können innerhalb des Befristeten Rahmens mehrheitlich miteinander kumuliert werden.

Im Befristeten Rahmen bestehen in seiner jetzigen Form derzeit folgende Möglichkeiten:

  • Begrenzte Beihilfebeiträge und Lohnzuschüsse
  • Liquiditätshilfen
  • COVID-19 betreffende Forschung und Produktion
  • Kapitalmaßnahmen
  • Fixkostenzuschüsse

Aufgrund der unterschiedlichen Vorgehensweise der Mitgliedstaaten lässt sich ein Vergleich vor allem durch die Höhe des COVID-19-Budgets als Anteil des BIP ziehen. Hier liegt Deutschland mit 45 Prozent vor Italien (25 Prozent) und Frankreich (17,5 Prozent) deutlich an der Spitze. Belgien (12,5 Prozent) und Luxemburg (5 Prozent) rangieren weit unten. Für die gesamte EU liegt die Zahl bei 17,5 Prozent.

Laut einer (vorläufigen) Umfrage der Kommission im September zur Umsetzung der staatlichen Maßnahmen wurden von den zwischen Mitte März und Ende Juni 2020 genehmigten 2.300 Mrd. Euro rd. 346 Mrd. Euro tatsächlich gewährt. Frankreich hat mehr als eine Drittel der Gesamtbeihilfen gewährt, Deutschland 28 Prozent, Spanien 20 Prozent und Italien 8 Prozent. (jbs/TSe/UV/CM)

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