Die Mitgliedstaaten können aufgrund einer neuen Richtlinie ermöglichen, dass der Ankauf von Corona-Impfstoffen und Test Kits mehrwertsteuerfrei erfolgt. Die Steuerbefreiung ist zeitlich bis Ende 2022 befristet und soll die Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie unterstützen. Bisher war es den Mitgliedstaaten nur möglich für Impfstoffe den ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Für Test Kits gab es bislang keine Steuererleichterungen. Bei Bedarf wird die Kommission Ende 2022 eine Verlängerung der Maßnahme vorschlagen. (CM)