| COVID-19

COVID-Impfzertifikat: Neue Beschlüsse der EU-Kommission

Am 29. März 2022 hat die Kommission beschlossen, die Gültigkeitsdauer des digitalen COVID-Impfzertifikates für Minderjährige zu verlängern. Für Erwachsene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist das Zertifikat 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig. Für Personen unter 18 Jahren wird es eine solche Beschränkung nach Beschluss der Kommission nun vorerst nicht geben.
©pixabay

Diese Entscheidung basiert nach Aussage von Justizkommissar Didier Reynders auf Gesprächen mit Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten und ist dem Umstand geschuldet, dass Booster-Impfungen für Jugendliche nach Empfehlung der EMA zwar für Personen ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen sind, aber nicht in allen Mitgliedstaaten angeboten werden. Die Mitgliedstaaten müssen nunmehr bis zum 6. April 2022 die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen, um die Maßnahme zu realisieren.

In der Vorwoche hatte die Kommission zudem ein Verfahren beschlossen, mit dem gefälschte oder fehlerhafte digitale EU-COVID-Zertifikate, die in einem Mitgliedstaat widerrufen wurden, künftig in allen Mitgliedstaaten als ungültig angezeigt werden. (MK)

Teilen

Zurück