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CSRD: Deutscher Gesetzentwurf könnte gegen EU-Recht verstoßen

Der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD) könnte gegen die Charta der Grundrechte der EU verstoßen. Nach Auffassung einer Anwaltskanzlei würde damit die Berufs- und Unternehmerfreiheit eingeschränkt, weil unabhängige technische Dienstleister davon ausgeschlossen würden, Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu können, heißt es in dem Rechtsgutachten der Kanzlei.
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Konkret sehe der aktuelle Gesetzentwurf ausschließlich Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer als prüfungsbefugt vor. Der Ausschluss unabhängiger Prüferinnen und Prüfer könnte laut Gutachten gegen EU-Recht verstoßen.

Die Bundesregierung veröffentlichte am 24. Juli 2024 den Regierungsentwurf zur Umsetzung in deutsches Recht. Gegenstand der Diskussion im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens waren insbesondere Fragen rund um die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts sowie die Schaffung von (weiteren) Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, um die Belastung für die betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten.

Nachdem die CSRD am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, ist sie am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. In der Folge hatten die EU-Mitgliedstaaten 18 Monate (bis zum 6. Juli 2024) Zeit, um die darin enthaltenen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist hatte der deutsche Gesetzgeber zunächst verstreichen lassen. (MF)

Eine Stellungnahme und das Rechtsgutachten sind hier abrufbar.

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