Nachdem bereits das Europäische Parlament (EP) am 8. März 2021 über Änderungsvorschläge hinsichtlich des Entwurfs der Kommission zur Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (RL 2011/16/EU) debattiert hatte, konnte der Rat nach dieser Anhörung im EP die Richtlinienänderungen am 23. März 2021 verbindlich verabschieden.
Nach der nunmehr verabschiedeten Änderungsrichtlinie sollen digitale Plattformen verpflichtet sein anzugeben, wieviel Anbieter von Waren und Dienstleistungen auf Online-Plattformen verdienen. Die Finanzbehörden der Mitgliedstaaten sollen diese Informationen automatisch miteinander teilen.
Der Vorschlag zur Verwaltungszusammenarbeit wurde vom Rat bereits im Dezember 2020 informell gebilligt, wobei sich dieser auf eine zeitliche Verschiebung der Zusammenarbeit, die erst ab Januar 2023 beginnen soll, verständigte. Zwar begrüßte das Parlament die Ausdehnung des Informationsaustauschs auf digitale Plattformen, jedoch mahnte Sven Giegold (DE/EFA) an, dass eine zeitliche Verschiebung des Datenaustauschs zu erheblichen Steuerausfällen führen würde.
Der Rat ist dieser unverbindlichen Vorgabe nicht nachgekommen. Die Änderungen treten daher zum 01. Januar 2023 in Kraft. (AR)
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