| Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Deutsch-französischer Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)

Der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) tagte am 16. April in Straßburg. Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, betonte anlässlich der Sitzung: „Im fünften Jahr des Aachener Vertrages wird Europa durch mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland gestärkt. Wie gehen wir die politischen Herausforderungen gemeinsam an“.
©Préfecture de la Région Grand Est

Themen des Ausschusses an dem neben Rheinland-Pfalz auch das Saarland und Baden-Württemberg teilnehmen sind beispielsweise die Mobilität, die berufliche Ausbildung oder auch die Hochschulkooperationen. Auf Antrag von Rheinland-Pfalz, dem Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder, wird auch über Kultur und Medien gesprochen. „Der Sender ARTE ist seit über 30 Jahren ein Erfolgsprojekt der deutschen Länder und Frankreich. Er ist in Europa ein Modell für mehrsprachiges Fernsehen und programmliche und technische Medienentwicklung. ARTE kooperiert auch mit vielen öffentlich-rechtlichen Sendern in anderen Mitgliedstaaten. Damit ein breiteres Zielpublikum in Europa von dem Angebot profitieren kann, braucht es für den Ausbau des europäischen Angebots in weiteren Sprachen und die Verbreitung dieser Inhalte zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Frankreich und Deutschland nicht alleine tragen können. Daher setzt sich Rheinland-Pfalz für mehr EU-Fördermittel für die Übersetzung und technische Verbreitung ein.

Auch gemeinsame Herausforderungen wie den Fachkräftemangel gehe man an. „Die Unterzeichnung des deutsch-französischen Abkommens zur beruflichen Ausbildung am 21. Juli 2023 bringt uns konkreten grenzüberschreitenden Lösungen bei der beruflichen Ausbildung ein großes Stück näher. Nun ist es wichtig, dass das Abkommen zügig ratifiziert und Umsetzungsfragen geklärt werden, damit junge Menschen bald von den durch das Abkommen geschaffenen Möglichkeiten profitieren können“, sagte Staatssekretärin Heike Raab. Das Abkommen soll zukünftig interessierten Auszubildenden ermöglichen, den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland zu absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen.

In Bezug auf Mobilität hob der Beauftragte der Ministerpräsidentin für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Werner Schreiner, hervor: „Das Zusammenleben und Zusammenkommen der Menschen in der gemeinsamen Grenzregion hängt buchstäblich von der Mobilität ab. Daher setzen wir uns als Land seit vielen Jahren insbesondere auch für die Bahnprojekte des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ein.“ Insgesamt umfasst das grenzüberschreitende Bahnprojektpaket mehrere Bahnstrecken wie die Strecke von Trier über Thionville nach Metz, die Linie von Straßburg über Lauterburg nach Wörth sowie die Verbindung von Neustadt über Landau, Weißenburg und Hagenau nach Straßburg.

„Die Herausforderungen für ein solch grenzüberschreitendes Projekt sind vielfältig, sie betreffen Fahrzeug- und Personaleinsatz, aber auch die Tarifierung und die Kundeninformation. Ich freue mich wirklich sehr, dass wir bereits im Sommer 2021 in Neustadt und im Herbst 2023 in Trier Prototypen des Regiolis TFL zeigen konnten, der sowohl auf der deutschen als auch auf der französischen Strecke fahren soll und somit umsteigefreie Verbindungen für die Menschen bieten kann,“ sagte Werner Schreiner.

Der deutsch-französische Ausschuss für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) hat seine Wurzeln im Vertrag von Aachen, der 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik geschlossen wurde und an den Elysée-Vertrag von 1963 anknüpft. Auf dem Hambacher Schloss trat der AGZ am 22. Januar 2020 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Anlässlich von AGZ-Sitzungen konnten bereits wichtige Vereinbarungen mit den französischen Nachbarn beispielsweise zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Feuerwehren im gemeinsamen Grenzgebiet und der Geburtshilfe geschlossen werden.

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