| Kommission / Covid-19

Deutsche Beihilfe für Jugendherbergen genehmigt

Die Beihilferegelung Deutschlands zur Entschädigung von Jugendherbergen, Schullandheimen, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten für Corona-bedingte Einkommensverluste ist von der Kommission am 27. November 2020 genehmigt worden. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von direkten Zuschüssen erfolgen.

Über die Regelung können bis zu 60 Prozent der Einnahmeverluste ausgeglichen werden, die den Einrichtungen in der Zeit zwischen dem Beginn des Lockdowns in den einzelnen Bundesländern und dem 31. Juli 2020 entstanden sind. Bei der Berechnung der Einnahmeverluste werden alle Kostensenkungen, aus den während des Lockdowns erzielten Einnahmen und alle möglichen finanziellen Beihilfen abgezogen, die vom Staat oder von Dritten zur Bewältigung der Folgen des Coronavirus-Ausbruchs gewährt oder tatsächlich ausgezahlt wurden.

Auf der Ebene der Bundesregierung wird den antragberechtigten Einrichtungen im Rahmen der genehmigten Beihilfe ein Budget von insgesamt bis zu 75 Mio. Euro zur Verfügung stehen (UV).

https://ec.europa.eu/germany/news/20201127-finanzhilfen-jugendherbergen_de

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