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Deutsche Beihilfen: Infineon-Halbleiterwerk und Elektrolyseur von Uniper

Die Europäische Kommission (KOM) hat zwei deutsche Beihilfen nach EU-Recht genehmigt. Der Bau der Infineon-Chipfabrik in Dresden darf mit 920 Mio. Euro unterstützt werden und der Bau eines Elektrolyseurs zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Niedersachsen mit 41 Mio. Euro.
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Das Vorhaben zum Bau der Chip-Fabrik von Infineon ist nach Prüfung durch die KOM mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Die entsprechende Entscheidung wurde am 20. Februar 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen will in Dresden eine große Bandbreite unterschiedlicher Chips herstellen. Es handelt sich um eine so genannte Front-End-Anlage, die die Waferverarbeitung, -prüfung und -trennung umfasst. Wafer sind dünne Scheiben aus Siliziumkristall, die als Grundlage für die Fertigung von Mikrochips dienen. Mit den Arbeiten für das 5 Mrd. Euro teure Werk hat Infineon bereits 2023 begonnen. 2026 soll die Chipfabrik in Betrieb gehen und 2031 seine volle Kapazität erreichen. Die Förderung in Höhe von 920 Mio. Euro erfolgt im Rahmen des europäischen Chipgesetzes. Auf dieser Grundlage verpflichtet sich Infineon, bei einem Versorgungengpass in Europa vorrangige heimische Aufträge auszuführen und damit zur Krisenvorsorge beizutragen.

Am 21. Februar 2025 hat die KOM eine staatliche Beihilfe in Höhe von 41 Mio. Euro zur Unterstützung der Uniper Hydrogen GmbH in Huntorf (Niedersachsen) zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genehmigt. Uniper baut bis 2027 einen Elektrolyseur mit einer Kapazität von 30 Megawatt, der mit erneuerbaren Quellen betrieben werden soll. Das Projekt „Chess“ soll nach Fertigstellung etwa 2.700 Tonnen Wasserstoff pro Jahr liefern, wobei die Kapazität in Zukunft erhöht werden kann. Auch hier sieht die KOM die staatliche Unterstützung der deutschen Bundesregierung für Uniper Hydrogen als mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar. Gleichzeitig unterstützt die Maßnahme die Ziele wichtiger politischer Initiativen der EU wie die der EU-Wasserstoffstrategie und des REPowerEU-Plans, mit denen die europäische Energieversorgung autonomer gestaltet werden soll.

Nach Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten, werden die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse über das Beihilfenregister zugänglich gemacht; für die Infineon-Beihilfe unter der Nummer SA.106117 und für die Uniper Hydrogen-Beihilfe unter der Nummer SA.105083. (UV)

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