Deutschland darf nach der positiven Entscheidung der Kommission vom 17. Dezember 2020 Beihilfen zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gewähren. Die Maßnahme soll Unternehmen, die ihr Gelände an das öffentliche Schienennetz anschließen wollen, unterstützen. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deal soll die deutsche Maßnahme zu einer Verringerung von Staus auf den Straßen und von verkehrsbedingten CO2-Emissionen beitragen. Jährlich stehen Finanzmittel in Höhe von 40 Mio. Euro für den Förderzeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung.
Deutschland will mit der Maßnahme die Entwicklung privater Gleisanschlüsse und anderer damit verbundener Infrastruktur zur Förderung des intermodalen Güterverkehrs, einschließlich der Umschlaginfrastruktur, fördern. Unternehmen werden mit bis zu 50 Prozent der Infrastrukturkosten und bis zu 80 Prozent für Umschlaginfrastruktur unterstützt. Nach Prüfung durch die Kommission steht fest, dass die deutsche Beihilferegelung vorteilhaft für Umwelt und Mobilität ist, da sie den Schienenverkehr fördert, der im Vergleich zum Straßenverkehr weniger umweltschädlich ist und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.58570 zugänglich gemacht. (UV)