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Deutsche Corona-Fördermaßnahmen für Messeveranstalter genehmigt

Die deutsche Corona-Fördermaßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Veranstaltern von Messen und Ausstellungen im Umfang von 150 Mio. Euro ist am 11. Oktober 2021 von der Kommission genehmigt worden. Die Veranstalter sollen für die Organisationskosten von Veranstaltungen entschädigt werden, die zwischen dem 1. Oktober 2021 und dem 30. September 2022 stattfinden sollten und aufgrund von Corona-Maßnahmen annulliert werden mussten.
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Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Maßnahme steht Veranstaltern aller Größenordnungen zur Verfügung, die in Deutschland tätig sind. Der Ausgleich beschränkt sich auf die tatsächlichen Nettokosten der annullierten Messen oder Ausstellungen, also die Kosten abzüglich der aus Versicherungen oder aus anderen Quellen stammenden Beträge, einschließlich Subventionen. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen in Höhe von bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten gewährt.

Die Kommission hatte die Regelung auf Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass sie im Einklang mit EU-Recht steht. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden Informationen zum Beschluss über das Beihilfenregister der Kommission unter der Nummer SA.64720 zugänglich gemacht. (UV)

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