Neben der Verlängerung bis Ende 2026 hat die Europäische Kommission (KOM) mehrere andere von der Bundesregierung in Deutschland angemeldete Änderungen der Regelung „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ gebilligt. Der Akquisitionszuschuss wird um fünf Prozent erhöht, gleichzeitig werden aber auch Investitionshöchstgrenzen eingeführt. Das sind für den Investor 200.000 Euro pro Unternehmen und 100.000 Euro als Gesamtbetrag, den ein Investor an Erwerbsbeihilfen erhalten kann. Darüber hinaus ist der Kreis der Investitionsempfänger auf eingetragenen Genossenschaften ausgeweitet worden.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister der KOM unter der Nummer SA.105224 abrufbar sein. (UV)