| Schutz geographischer Angaben

Deutsche Spirituosen in Zukunft vor Nachahmern aus China geschützt

Frankenwein, Moselwein, Weine aus Rheinhessen sowie bayerische und Münchner Biere sind in Zukunft vor Plagiaten aus China geschützt. Der EU-Kommissar für Landwirtschaft Phil Hogan und der chinesische Kommissar für Handel Zhong Shan schlossen am 6. November 2019 in Peking offiziell ihre Verhandlungen über ein diesbezügliches Abkommen ab. Im Gegenzug zum Schutz der geographischen Angaben von 100 chinesischen Produkten in der EU erklärte sich die chinesische Seite berei,t ebenfalls die geographischen Angaben 100 europäischer Produkte in China zu schützen.

Neben deutschen Produkten beinhaltet die Liste der zu schützenden europäischen Erzeugnisse u. a. Polska Wodka, Queso Manchego, Cava, Feta, Champagner und Irish Whisky. Chinesische Produkte, die in Zukunft unter geschützter geographischer Bezeichnung laufen, sind u. a. Panjin Da Mi (Panjin-Reis), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee) sowie Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste).

China ist der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelexporte der EU. In der vergangenen 12-Monats-Periode (September 2018 – August 2019) beliefen sich die Exporte auf rund 13 Mrd. Euro. Bedeutend ist der chinesische Markt auch für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (9 Prozent des Exportwertes).

Im Hinblick auf europäische Lebensmittel und Getränke wird dem chinesischen Markt ein enormes Wachstumspotenzial prognostiziert, denn die stetig wachsende chinesische Mittelschicht kommt zunehmend auf den Geschmack traditioneller, qualitativ hochwertiger Erzeugnisse aus Europa.

Agrarkommissar Hogan bekräftigte, die Qualität europäischer Erzeugnisse mit geographischen Angaben sei „weltweit bekannt“. Er fuhr fort: „Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugutekommt. Dieses Abkommen zeigt unser Engagement für eine enge Zusammenarbeit mit unseren globalen Handelspartnern wie beispielsweise China. Es ist ein Gewinn für beide Parteien und stärkt unsere Handelsbeziehungen, wovon sowohl unsere Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Verbraucher auf beiden Seiten profitieren.“

Im weiteren Verlauf wird das Abkommen nach erfolgtem Abschluss der Verhandlungen nun juristisch überprüft. Darauf folgt das Ersuchen um Zustimmung bei Europäischem Rat und Parlament. Voraussichtlich kann man mit einem Inkrafttreten des Abkommens noch vor Ende 2020 rechnen.

Laut Plan werden die EU und China den Geltungsbereich vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens um weitere 175 Bezeichnungen von Produkten mit geographischen Angaben erweitern.

Bereits im Jahre 2006 begann die europäisch-chinesische Kooperation zum Schutz geographischer Angaben, worauf im Jahr 2012 dann die jeweils ersten 10 Produkte beidseitig, in China und in der EU registriert und geschützt wurden. (KL)

 

Weitere Informationen zu den EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen: https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-and-quality/certification/quality-labels

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