Im Februar 2023 hatte die Europäische Kommission (KOM) einen befristeten Maßnahmenrahmen zur Lockerung der strengen Regeln für nationale Subventionen veröffentlicht, mit denen es Mitgliedstaaten ermöglicht wird, auf Subventionsangebote von Drittländern mit eigenen Subventionen in gleicher Höhe zu reagieren, um eine Abwanderung der Produktion aus Europa zu verhindern.
Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Entscheidung zur Subventionierung des schwedischen Batterieherstellers Northvolt hat die KOM darauf hingewiesen, dass sie den befristeten Beihilferahmen erstmals angewendet habe. Bei der Prüfung des Antrags sei deutlich geworden, dass eine finanzielle Unterstützung für die Beschleunigung von Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft gerechtfertigt sei und dass ohne die Beihilfe das Werk in den USA errichten worden wäre. Dort war dem Unternehmen auf Grundlage des Inflation Reduction Act eine vergleichbare finanzielle Unterstützung angeboten worden.
Die Bundesregierung hatte auf Grundlage des befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine mit 902 Mio. Euro ausgestattete Subventionsmaßnahme bei der KOM zur Genehmigung angemeldet. Mit ihr soll Northvolt beim Bau eines Werks für Elektrofahrzeugbatterien in der Stadt Heide unterstützt werden soll. Die Anlage wird über eine Jahreskapazität von 60 Gigawattstunden verfügen, die, je nach Batteriegröße, für 800.000 bis 1 Mio. Elektrofahrzeuge pro Jahr ausreichen dürfte. Das Werk wird 2026 die Produktion aufnehmen und 2029 die volle Produktionskapazität erreichen. Die angemeldete Beihilfe wird in Form eines Direktzuschusses von 700 Mio. Euro und einer Garantie von 202 Mio. Euro gewährt. (UV)