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Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Europäische Kommission wegen Pestizidzulassung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen die Europäische Kommission (KOM) Klage beim Gericht der EU eingereicht. Die DUH ist der Auffassung, dass die Zulassung von zwei Pestizidwirkstoffen der Umwelt und dem Körper schaden.
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Das Unkrautvernichtungsmittel Flufenacet könne nach einer vorläufigen Einschätzung der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit den Hormonhaushalt beeinflussen und sei extrem langlebig, so die DUH. Mit dem farb- und geruchlosen Sulfurylfluorid würden Schädlinge wie zum Beispiel der Borkenkäfer in Holz für den Export in außereuropäische Länder getötet. Das Gas schade dem Klima weit mehr als die gleiche Menge Kohlendioxid, ergänzt die DUH.

Einen Widerspruch des Verbands gegen die Zulassungsverlängerungen hatte die KOM bereits zurückgewiesen. Sie berief sich dabei auf Artikel 17 der Pflanzenschutzmittel-Verordnung. Demnach müsse die Behörde Zulassungen vor deren Ablauf erneuern, wenn sie es nicht schafft, die Risiken vorher zu prüfen und der Hersteller für die Verzögerung nicht verantwortlich ist. Im Fall von Flufenacet untersuchen die EU-Behörden seit 2019 ohne endgültiges Ergebnis, ob und wie es den Hormonhaushalt beeinflusst. (MF)

Weitere Informationen zur DUH-Klage finden Sie hier.

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