| Industriepolitik

Deutscher Industriestrompreis von Kommission genehmigt

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 16. April 2026 die Pläne der deutschen Bundesregierung für einen Industriestrompreis genehmigt. Diese staatliche Beihilfe zielt darauf ab, energieintensive Unternehmen in Deutschland zu unterstützen und sie im internationalen Wettbewerb zu stärken. Veranschlagt ist ein Volumen von 3,8 Mrd. Euro bis Ende 2028.
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Der geplante Industriestrompreis zielt darauf ab, Unternehmen mit hohem Stromverbrauch und starker Einbindung in den internationalen Handel in insgesamt 91 Branchen finanziell zu entlasten. Vorgesehen ist ein Referenzpreis von 5 Cent pro Kilowattstunde, der sich am Niveau der Großhandelsstrompreise orientiert. Von dieser Maßnahme könnten mehrere tausend Betriebe profitieren, insbesondere zentrale Bereiche der energieintensiven Industrie wie der Chemiebranche, der Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten sowie der Glasproduktion. Darüber hinaus sollen auch Sektoren wie die Halbleiterindustrie einbezogen werden.

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028. Für die Entlastungsmaßnahmen hat die Bundesregierung insgesamt 3,8 Mrd. Euro veranschlagt. Vorgesehen ist eine Erstattung für bis zu 50 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Gleichzeitig ist die Beihilfe an Bedingungen gebunden. Die Hälfte der erhaltenen Beihilfen muss von den Unternehmen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investiert werden, womit die Regelung zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beiträgt. Die Genehmigung ist auf der Grundlage des im Juni 2025 veröffentlichten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie (CID-Beihilferahmen) erteilt worden.

Für die Abwicklung des Förderverfahrens ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Die Behörde wird Unternehmen rechtzeitig vor Start der Antrags- und Auszahlungsphase zu Beginn des Jahres 2027 über die Details informieren. Die Antragstellung erfolgt im Jahr 2027 und bezieht sich rückwirkend auf das gesamte Jahr 2026.

Wenn alle Fragen zum Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird der Vorschlag der KOM im Beihilfenregister der EU unter der Nummer SA.120495 (Deutschland) veröffentlicht.

Weitere Informationen sind der Presseerklärung der KOM zu entnehmen. (UV)

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