Für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab dem 1. Januar 2023 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission (KOM) vorlegen. Ziel der Planung ist, den Übergang zu einem nachhaltigen, widerstandsfähigen und modernen Agrarsektor zu gestalten. Deutschland insgesamt konzentriert sich in seinem Strategieplan auf den Schutz von Klima und Umwelt, zugleich sollen Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und ländlicher Gebiete gewährleistet werden.
Für die Direktzahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), also für die sogenannte 1. Säule der GAP, stehen Rheinland-Pfalz rund 795 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der „Grünen Architektur“ erfolgt ein Paradigmenwechsel in der neuen GAP. Aufgrund der erweiterten Konditionalität, den „Öko-Regeln“ in der 1. Säule, der Stärkung der fünfjährigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus in der 2. Säule sowie der Förderung von Umweltinvestitionen sollen die Klima- und Umweltwirkungen verstärkt werden. Allein hierfür kann Rheinland-Pfalz in den Jahren 2023-2027 Mittel in Höhe von 191,31 Mio. Euro verausgaben.
Rheinland-Pfalz kann nur die sektoralen Interventionen der 1. Säule der GAP, so etwa die Förderung des Weinbaus, sowie die Förderung der 2. Säule selbst gestalten. Die sektoralen Interventionen werden bis auf die Stärkung der Umweltinvestitionen in ihrer Ausgestaltung grundsätzlich beibehalten. Für die sektoralen Interventionen im Weinbau sind rund 82 Mio. Euro vorgesehen. Dazu zählen etwa die Förderung der Umstrukturierung von Rebflächen oder kellerwirtschaftliche Investitionen.
Für die 2. Säule der GAP stehen rund 338 Mio. Euro zur Verfügung. Dabei sollen die Handlungsschwerpunkte des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms EULLE 2014-2022 zukünftig fortgeschrieben, aber leicht angepasst werden. Trotz Einführung der Öko-Reglungen in der 1. Säule wird der vergleichsweise hohe Anteil der Umweltmaßnahmen wie die Förderung des ökologischen Landbaus in der 2. Säule in Rheinland-Pfalz beibehalten werden. Die in 2022 eingeführte Ausgleichszulage für von der Natur oder aus spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten wird beibehalten. Um den Generationenwechsel und die Nachfolge im Bereich der Landwirtschaft zu sichern, wird zukünftig die Existenzgründung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte gefördert. (UV)