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Deutsches KfW-Förderprogramm für Innovationen verlängert

Das geltende deutschen Förderprogramm „ERP-Mezzanine für Innovation“ ist von der Kommission am 18. Juni 2021 bis Ende 2025 verlängert worden. Mit dem Programm unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mittelständische Unternehmen bei der marktnahen Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen.

Mit dem KfW-Förderprogramm werden sowohl Innovationsvorhaben unterstützt, die lediglich für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der Europäischen Union abheben. Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

Die Regelung wurde erstmals im Jahr 2011 von der Kommission genehmigt. Die derzeitige Fassung der Regelung wurde zuletzt im Januar 2021 verlängert und sollte Ende Juni 2021 auslaufen. Gemeinsam mit der Verlängerung der Regelung hatte die Bundesregierung ein zusätzliches Budget von rund 1,4 Mrd. Euro, die Einbeziehung von Kosten für Auftragsforschung in die förderfähigen Kosten und die Verschärfung der Anforderung in Bezug auf die Forschungsdimension (nur Leistungen, die über den internationalen Stand der Technik hinausgehen) angemeldet. Die Kommission hat diesen Antrag auf der Grundlage des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) von 2014 geprüft und genehmigt.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.59148 zugänglich gemacht. (UV)

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