| Verteidigung

Deutschland aktiviert nationale Ausweichklausel des Stabilitätspakts

Deutschland hat am 28. April 2025 offiziell die nationale Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktiviert, um den Aufrüstungsanstrengungen innerhalb der Europäischen Union (EU) gerecht zu werden. Dies bestätigte auch die Europäische Kommission (KOM). Deutschland ist damit das erste Land in der EU, das die Ausweichklausel in Anspruch nimmt.
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Derzeit ist die KOM damit beschäftigt, Gespräche mit allen 27 Mitgliedstaaten zu führen, um eine koordinierte Aktivierung der Ausweichklausel zu ermöglichen. Zuletzt zeigten auch Slowenien und Portugal Interesse, diese zu aktivieren. 

Zur Erinnerung – im Rahmen von ReArm Europe bzw. Readiness 2030 können Mitgliedstaaten, die Investitionen in ihre Verteidigungsfähigkeit tätigen wollen, mehr Flexibilität bei den EU-Haushaltsregeln beantragen. Dabei gibt es drei Grundsätze zu beachten: Die Militärausgaben müssen unter die sog. „Cofog“-Klassifizierung von Eurostat fallen, die jährlichen Mehrausgaben werden auf 1,5 Prozent des nationalen BIP begrenzt und der Aktivierungszeitraum der Klausel wird auf vier Jahre (zwischen 2025 und 2029) begrenzt.

Mitgliedstaaten, die die Klausel nutzen, müssen ihr mehrjähriges Haushaltsprogramm außerdem ändern, um ihre Finanzen nachhaltig zu gestalten. Nach Ablauf des Vierjahreszeitraums müssen die betroffenen Länder neue Haushaltsprioritäten festlegen, um die Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Schulden sicherzustellen. Die KOM wird eine Analyse der Aktivierung der Ausweichklausel vorlegen, wenn sie ihre länderspezifischen Empfehlungen für die Haushalte 2026 präsentiert. (YA)

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