| Chemikalienpolitik

Deutschland beantragt Verbot schwer abbaubarer Chemikalien

Deutschland und vier weitere europäische Staaten fordern ein Verbot von rund 10.000 so genannten ewigen Chemikalien. Die EU-Chemikalienagentur ECHA hat am 7. Februar 2023 den entsprechenden Vorschlag von Deutschland, Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und Schweden veröffentlicht. „Ewige Chemikalien“ kommen in zahlreichen Produkten wie Shampoos oder Pizzakartons zum Einsatz, sind in der Natur aber extrem langlebig und bergen Gesundheitsrisiken.
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Die fünf Länder hatten Anfang Januar 2023 ihren gemeinsamen Vorschlag bei der EU-Chemikalienagentur eingereicht. Die ECHA veröffentlichte nun die Details und wertet diese aus. Konkret wird das Verbot von per- und polyfluorierten Chemikalien, kurz PFAS (Per- and polyfluoroalkyl substances), gefordert. Zu dieser Gruppe gehören mehrere tausend Chemikalien. Verschiedene Studien kommen zu dem Schluss, dass PFAS Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit haben oder zu Entwicklungsverzögerungen bei Kindern führen können. Auch ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krebsarten wird angeführt. Die fünf Länder fordern eine gemeinsame EU-weite Regelung, damit Kontrollen effizient und einheitlich in der Europäischen Union gestaltet werden können.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) werden in ihren Sitzungen im März 2023 prüfen, ob der Vorschlag mit EU-Recht vereinbar ist. Konkret wird untersucht, ob die rechtlichen Anforderungen der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe erfüllt sind. Falls dies der Fall ist, werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. Der RAC wird sich eine Meinung darüber bilden, ob die vorgeschlagene Beschränkung geeignet ist, die Risiken für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu verringern, während sich der SEAC mit den sozioökonomischen Auswirkungen, etwa dem Nutzen und den Kosten für die Gesellschaft, die mit dem Vorschlag verbunden sind, befassen wird. Beide Ausschüsse bilden ihre Stellungnahmen auf der Grundlage der im Vorschlag für die Beschränkung enthaltenen Informationen. Die Prüfungen dauern in der Regel etwa ein Jahr. Eine sechsmonatige Konsultation soll am 22. März 2023 beginnen. Anschließend entscheiden die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten über mögliche Beschränkungen. Dies könnte 2025 geschehen.

Am 5. April 2023 wird die ECHA eine Online-Informationssitzung organisieren, um das Beschränkungsverfahren zu erläutern und denjenigen zu helfen, die sich an der Konsultation beteiligen möchten. (UV)

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