Tschechien, Polen und Österreich haben zudem am 3. Oktober 2023 mitgeteilt, ihrerseits die Grenzkontrollen zur Slowakei verschärft zu haben. Diese Maßnahme soll zehn Tage lang andauern. Hintergrund dieser Maßnahmen bilden die illegalen Migrationsströme, die unerwartet nach Tschechien umgeleitet werden, nachdem Polen mit den Grenzkontrollen begonnen hat.
Grundsätzlich sollen Binnengrenzkontrollen als letztmögliches Mittel eingesetzt werden, um die Dynamik des Binnenmarktes nicht zu gefährden. Zudem stehen offene Binnengrenzen symbolisch für ein geeintes Europa. Dieser Maxime ist auch der Schengener Grenzkodex aus März 2016 verpflichtet. Der Schengener Grenzkodex lässt aber in Ausnahmefällen zu, dass Binnengrenzkontrollen eingeführt werden. So ist nach Art. 25 Abs. 1 Schengener Grenzkodex die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen möglich, sofern die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit in einem Mitgliedstaat ernsthaft bedroht ist. Zeitlich gesehen, beschränkt der Schengener Grenzkodex die Wiedereinführung auf höchstens 30 Tage oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen überschreitet. Wichtig dabei ist allerdings, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen in Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, welches zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist. (AR)