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Deutschland muss Beihilfen für Flughafen Frankfurt-Hahn zurückfordern

Die Europäische Kommission (KOM) verlangt von Deutschland, rechtswidrige Beihilfen von Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn zurückzufordern. Nach einer im Oktober 2018 eingeleiteten eingehenden Untersuchung hat die KOM entschieden, dass rund 14 Mio. Euro, die das Land Rheinland-Pfalz der Billigfluggesellschaft Ryanair und dem Flughafen Frankfurt-Hahn gewährt hat, ungerechtfertigt gezahlt wurden.
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Zwei in die Untersuchung einbezogene Maßnahmen betrafen Beihilfen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn, nämlich eine vom Land Rheinland-Pfalz gewährte Bürgschaft im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks sowie die Rückübertragung eines zuvor vom Land Rheinland-Pfalz erworbenen Grundstücks an den Flughafen Frankfurt-Hahn ohne Ausgleichszahlung des Flughafens. Darüber hinaus untersuchte die KOM vier Maßnahmen zugunsten von Ryanair, zwei Marketingverträge, Verträge über Flughafendienstleistungen, eine Ausbildungs-förderung und die Vermietung einer Crew- und Pilotenschule sowie einer Wartungshalle.

Nach Ansicht der KOM sind drei dieser Maßnahmen mit den europäischen Beihilfevorschriften unvereinbar. Das betrifft die Rückgabe eines Grundstücks an den Flughafen Frankfurt-Hahn ohne Entschädigung durch das Land Rheinland-Pfalz, die beiden zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair geschlossene Verträge über Marketingdienstleistungen sowie die Ausbildungsbeihilfen zugunsten von Ryanair. Die ersten beiden Maßnahmen entsprachen nach Auffassung der KOM nicht den Marktbedingungen und die dritte Maßnahme betraf eine wirtschaftliche Tätigkeit, die

keines der Vereinbarkeitskriterien von Zahlungen mit den Beihilfevorschriften erfüllte. Die dafür insgesamt gewährten Beihilfen in Höhe von gut 14 Mrd. Euro plus Zinsen sind von der Flughafengesellschaft und Ryanair zurückzuerstatten.

Die drei Verträge über Flughafendienstleistungen zwischen dem Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair sowie die Vermietung einer Crew- und Pilotenschule und einer Wartungshalle sind zu Marktbedingungen geschlossen worden. Ryanair wird deshalb kein Wettbewerbsvorteil gewährt. Die Bürgschaft, die das Land Rheinland-Pfalz dem Flughafen Frankfurt-Hahn im Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf gewährt hat, erfüllt die geltenden Voraussetzungen für De-minimis-Beihilfe und ist deshalb wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse über das Beihilfenregister der KOM unter den Nummern SA.43260 und SA.115160 zugänglich gemacht. (UV)

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